- BAföG Anspruch bis zum 45. Lebensjahr,
- ab 520 € Verdienst im Monat Minderung des BAföG Anspruches,
- jährliche Antragstellung,
- grundsätzlich Hälfte des Geldes Zuschuss vom Staat; andere Hälfte ein zinsloses Darlehen,
- grundsätzlich Förderung des Erststudiums; bei abgeschlossenem oder abgebrochenem Studium besteht kein bzw. nur in bestimmten Fällen ein BAföG Anspruch.
- Kredit zur Weiterbildung (Zinssatz ca. 4,32%),
- Unabhängig von BAföG Leistungen,
- Auszahlung bis 300 € monatlich über max. 24 Monate,
- Voraussetzung der Zuteilung: zweijähriger Leistungsnachweis über das Studium und die erbrachten Leistungen,
- Möglichkeit der Finanzierung ab dem 5. Semester bis einschließlich 8. Semester.
Aufstiegsstipendium des BMBF durch die SBB
- "besonders erfolgreiche" Berufsausbildung und -erfahrung von mindestens zwei Jahren oder besondere Empfehlung des Betriebs,
- keine Altersgrenze,
- Bewerbung bis spätestens Beendigung des zweiten Semesters,
- Online-gestütztes Auswahlverfahren in drei Schritten,
- in berufsbegleitendem Studiengängen gibt es jährlich 2900,00 Euro in Vollzeitstudiengängen 1014,00 Euro monatlich.
Weiterbildungsstipendium des BMBF durch die SBB
- gefördert werden berufsbegleitende Weiterbildungen,
- für Bewerber mit einer Ausbildung in einem bundesgesetzlich, geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen; landesrechtlich geregelte Berufe - z. B. Heilerziehungspfleger/innen - werden nicht gefördert,
- der Berufsabschluss muss mit mind. 87 Punkten oder einer Durchschnittsnote von 1,9 erbracht sein,
- Alter bei Bewerbung: jünger als 25 Jahre; bis zu 3 Jahren Anrechnungszeiten möglich z.B. für Mutterschutz, Elternzeit, Grundwehr- und Zivildienst, Freiwilligendienste, Zweitausbildung, ernste Erkrankungen.
KfW-Studienkredit
- Kredit zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Erst-/ Zweit-/ Aufbau-/ Masterstudiums an einer staatl. oder staatl. anerkannten Hochschule in Deutschland,
- Antragsteller können bis zu 44 Jahre alt sein,
- die monatliche Auszahlung beträgt zwischen 100€ und 650€ über max. 14 Semester,
- Finanzierung ist unabhängig von eigenem Einkommen; keine Sicherheiten erforderlich,
- 7,51 % effektiver Jahreszins.
Die Hans-Böckler-Stiftung fördert Vollzeitstudiengänge an staatl. anerkannten Hochschulen.
- (Begabten-)Förderungswerke in Deutschland,
- Stipendium ist geknüpft an gute/ sehr gute Leistungen,
- soziales-/ gesellschaftliches Engagement ist Voraussetzung für dieses Stipendium.
Staatliche Förderungen
Bei Fragen und für weiterführende Informationen zu den staatlichen Förderungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen. Siehe z.B. auch:
Kirchliche Förderungen
Die Ev. Kirche bietet für Vollzeitstudiengänge ein Stipendium an
Nicht annehmen können wir Bildungsgutscheine oder Bildungsprämien (auch: Prämiengutschein) zur Anrechnung auf die Studiengebühren.